Alles auf einen Blick: Von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme

Hier finden Sie sämtliche Details, die Sie für den Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage kennen müssen. Wir führen Sie durch den Prozess der Anmeldung, erläutern die fachgerechte Inbetriebnahme und fassen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben verständlich für Sie zusammen.

Anmeldung einer „steckerfertigen Erzeugungsanlagen“ von bis zu 0,8 kW

Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket I am 16. Mai 2024 wurde der Betrieb von Balkonkraftwerken ohne Vergütungswunsch vereinfacht. Für Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 0,8 kW (800 Watt) und einer Modulleistung von max. 2000 W, die seit dem 01. April 2024 in Betrieb genommen wurden, ist keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich.

Sie müssen Ihre Anlage lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.

Wir werden anschließend durch die Bundesnetzagentur automatisch über Ihre Anlage informiert und prüfen nach Erhalt der Daten, ob ein Zählertausch notwendig ist, gegebenenfalls kontaktieren wir Sie dann.

Anschluss von Erzeugungsanlagen bis 24,99 KWp an das Niederspannungsnetz

Wenn Sie mit Ihrer geplanten Stromerzeugungsanlage (z. B. Solaranlage) Strom in unser Niederspannungsnetz über Ihren Hausanschluss einspeisen möchten, müssen Sie die Anlage vorher bei uns anmelden. Dazu sind bestimmte Unterlagen erforderlich, die Sie bei uns einreichen müssen. Es gelten die VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch einen eingetragenen Installateur.

Vor der Installation sind folgende Unterlagen einzureichen.

  • Anmeldung / Datenblatt
  • Anmeldung / Datenblatt für Speicher E.3
  • Zertifikate für Wechselrichter / Module und Speicher
  • ggfls. Inbetriebsetzungsantrag

Anschlussprüfung

Nach der Prüfung erhalten Sie von uns eine „Netztechnische Stellungnahme“.

  • Stellungnahme zum Zustand des Hausanschlusses
  • Übermittlung des EEG-Anlagenschlüssels, der Anlagennummer und die geforderten Einstellwerte
  • evtl. Kostenvoranschlag zur Erneuerung des Hausanschlusses

Inbetriebnahme / Inbetriebsetzung

Nach Rücksendung der Netztechnischen Stellungnahme wird der Zählerwechsel veranlasst bzw. die zweite Lieferrichtung angelegt.

Nach Fertigstellung benötigen wir die in der netztechnischen Stellungnahme aufgeführten Protokolle, sowie die Registrierungsbestätigung vom Marktstammdatenregister.

Anschluss von Erzeugungsanlagen > 25 KWp an das Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz

Bitte senden Sie uns hierfür eine Anfrage mit allen erforderlichen Unterlagen an folgende E-Mail strom@netzb-w.de .

Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Abs. 2b EnWG

Ausgeförderte Anlagen

Erklärung zum Austausch von PV-Modulen/ Wechselrichtern