Abweichende bzw. andere Messkonzepte als in der PDF-Datei, müssen vorher mit uns abgestimmt werden.
Für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung gelten die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und unsere dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Standardhausanschlüssen beträgt die Bearbeitungszeit des Antrags ca. 1 Woche.
Angebotserstellung durch uns, inkl. dem Vordruck zur „Auftragserteilung zum Angebot“ und der „Bestätigung des Netzanschlussverhältnisses in Niederspannung“.
Wenn Sie mit unserem Angebot einverstanden sind, so senden Sie uns bitte die „Auftragserteilung zum Angebot“ rechtsverbindlich unterschrieben zurück.
Mit Ihrer Auftragserteilung, entsprechend § 4 Abs. 1 NAV sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, Ihnen das Netzanschlussverhältnis zu bestätigen. Im Anhang des Angebots befand sich dementsprechend die „Bestätigung des Netzanschlussverhältnis“ für Ihre Unterlagen. Das Netzanschlussverhältnis tritt mit der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses und der vorherigen Zahlung des Gesamtbetrages in Kraft.
Bau- und Installationsmaßnahmen werden koordiniert, Termine vereinbart, und die Herstellung des Hausanschlusses durchgeführt. Bitte planen Sie, abhängig von der Witterung, 4 Wochen ein.
Die Rechnungslegung erfolgt seitens der Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH entsprechend dem Angebot. Die Rechnung ist vor Inbetriebsetzung der Zählstelle (Zählerwechsel) zu begleichen (Rechnungseingang auf Konto Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH).
Zur Inbetriebnahme der Anlage muss der „Auftrag zur Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage“ bei uns eingereicht werden. Auf diesem Antrag ist die ordnungsgemäße Ausführung der Installationsarbeiten, durch eine im Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofirma zu bestätigen.
Inbetriebsetzungsantrag wird durch Ihren Installateur gestellt.
Es folgt die Inbetriebsetzung, der Hausanschluss ist funktionsbereit, Zähler wird montiert.