Alles auf einen Blick: Von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme

Hier finden Sie sämtliche Details, die Sie für den Betrieb Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung kennen müssen.

Wir führen Sie durch den Prozess der Anmeldung, erläutern die fachgerechte Inbetriebnahme und fassen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben verständlich für Sie zusammen.

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG gelten:

- Wärmepumpen / Klimaanlagen
- Stromspeicher
- E-Ladeeinrichtungen / Wallboxen (die nicht öffentlich zugänglich sind)

Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen von 4,2 KW - 11,99 KW an das Niederspannungsnetz (anmeldepflichtig)

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch einen eingetragenen Installateur.

Inbetriebnahme / Inbetriebsetzung

Nach der Installation sind folgende Unterlagen einzureichen.

  • Anmeldung / Datenblatt §14a
  • Anmeldung / Datenblatt für Speicher E.3
  • Zertifikate für Verbrauchseinrichtungen
  • ggfls. Inbetriebsetzungsantrag

Wir prüfen dann nach Erhalt der Unterlagen, ob ein Zählertausch notwendig ist, gegebenenfalls kontaktieren wir Sie dann.

Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen > 12 KW an das Niederspannungsnetz (genehmigungspflichtig)

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch einen eingetragenen Installateur.

Vor der Installation sind folgende Unterlagen einzureichen.

  • Anmeldung / Datenblatt §14a
  • Anmeldung / Datenblatt für Speicher E.3
  • Zertifikate für Verbrauchseinrichtungen
  • ggfls. Inbetriebsetzungsantrag

Anschlussprüfung

Nach der Prüfung erhalten Sie von uns eine „Netztechnische Stellungnahme“.

  • Stellungnahme zum Zustand des Hausanschlusses und der technischen Vorgaben
  • evtl. Kostenvoranschlag zur Erneuerung des Hausanschlusses bzw. Leistungserhöhung

Inbetriebnahme / Inbetriebsetzung

Nach Rücksendung der Netztechnischen Stellungnahme wird, wenn nötig der Zählerwechsel veranlasst.

Nach Fertigstellung benötigen wir die in der netztechnischen Stellungnahme aufgeführten Protokolle.