Hier finden Sie sämtliche Details, die Sie für den Betrieb Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung kennen müssen.
Wir führen Sie durch den Prozess der Anmeldung, erläutern die fachgerechte Inbetriebnahme und fassen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben verständlich für Sie zusammen.
Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG gelten:
- Wärmepumpen / Klimaanlagen
- Stromspeicher
- E-Ladeeinrichtungen / Wallboxen (die nicht öffentlich zugänglich sind)
Die Anmeldung erfolgt durch einen eingetragenen Installateur.
Nach der Installation sind folgende Unterlagen einzureichen.
Wir prüfen dann nach Erhalt der Unterlagen, ob ein Zählertausch notwendig ist, gegebenenfalls kontaktieren wir Sie dann.
Die Anmeldung erfolgt durch einen eingetragenen Installateur.
Vor der Installation sind folgende Unterlagen einzureichen.
Nach der Prüfung erhalten Sie von uns eine „Netztechnische Stellungnahme“.
Nach Rücksendung der Netztechnischen Stellungnahme wird, wenn nötig der Zählerwechsel veranlasst.
Nach Fertigstellung benötigen wir die in der netztechnischen Stellungnahme aufgeführten Protokolle.