Hier finden Sie sämtliche Details, die Sie für den Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage kennen müssen. Wir führen Sie durch den Prozess der Anmeldung, erläutern die fachgerechte Inbetriebnahme und fassen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben verständlich für Sie zusammen.
Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket I am 16. Mai 2024 wurde der Betrieb von Balkonkraftwerken ohne Vergütungswunsch vereinfacht. Für Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 0,8 kW (800 Watt) und einer Modulleistung von max. 2000 W, die seit dem 01. April 2024 in Betrieb genommen wurden, ist keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich.
Sie müssen Ihre Anlage lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.
Wir werden anschließend durch die Bundesnetzagentur automatisch über Ihre Anlage informiert und prüfen nach Erhalt der Daten, ob ein Zählertausch notwendig ist, gegebenenfalls kontaktieren wir Sie dann.
Wenn Sie mit Ihrer geplanten Stromerzeugungsanlage (z. B. Solaranlage) Strom in unser Niederspannungsnetz über Ihren Hausanschluss einspeisen möchten, müssen Sie die Anlage vorher bei uns anmelden. Dazu sind bestimmte Unterlagen erforderlich, die Sie bei uns einreichen müssen. Es gelten die VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105.
Die Anmeldung erfolgt durch einen eingetragenen Installateur.
Vor der Installation sind folgende Unterlagen einzureichen.
Nach der Prüfung erhalten Sie von uns eine „Netztechnische Stellungnahme“.
Nach Rücksendung der Netztechnischen Stellungnahme wird der Zählerwechsel veranlasst bzw. die zweite Lieferrichtung angelegt.
Nach Fertigstellung benötigen wir die in der netztechnischen Stellungnahme aufgeführten Protokolle, sowie die Registrierungsbestätigung vom Marktstammdatenregister.
Bitte senden Sie uns hierfür eine Anfrage mit allen erforderlichen Unterlagen an folgende E-Mail strom@netzb-w.de .