Messstellenvertrag Strom für Anschlussnutzer (MSV-AN)

von [C2media1]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beschluss vom 20. November 2025 (Az. BK6-24-125) hat die BNetzA einheitliche Messstellenverträge für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme festgelegt. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir verpflichtet, den von der Bundesnetzagentur festgelegten Vertrag mit unseren Kunden abzuschließen und alle bestehenden Vertragsbeziehungen auf den neuen Standardvertrag zu überführen.

Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs für Messstellen mit einer modernen Messeinrichtung oder intelligentem Messsystem.

Unser Vertragspartner für die Durchführung des Messstellenbetriebs kann dabei Ihr Energielieferant als Anbieter eines kombinierten Vertrages sein, oder Sie als Anschlussnutzer über einen direkten Vertrag mit uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber. Nur wenn Ihr Lieferant die Übernahme des Messstellenvertrags und damit die Abrechnung des Messstellenbetriebs uns gegenüber abgelehnt hat, kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns – der Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH als Ihrem grundzuständigem Messstellenbetreiber – zustande. In diesem Fall erfolgt auch die Abrechnung des Messstellenbetriebs gegenüber Ihnen und Sie bekommen neben Ihrer „Stromrechnung“ von Ihrem Lieferanten eine weitere und gesonderte Rechnung über den Messstellenbetrieb an Ihrer Entnahmestelle von uns.

Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen – als Anschlussnutzer – und uns – als grundzuständigem Messstellenbetreiber – zur Durchführung des Messstellenbetriebs ist in § 9 Absatz 1 Nr. 1 und § 9 Absätzen 3 und 4 Messstellenbetriebsgesetz geregelt. Er kommt allein dadurch zustande, dass Sie bzw. der Anschlussnutzer Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen (vgl. § 9 Absatz 3 MsbG).

Den aktuellen Vertrag und dazugehörigen Anlagen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter dem Aktenzeichen BK6-24-125 sowie auf unserer Website

www.netz-bitterfeld-wolfen.de

unter den Navigationspunkten

Strom → Messstellenbetreiber → Messstellenvertrag Strom für Anschlussnutzer.

Die Vertragsbedingungen sind ab dem 1. Juli 2026 durch die Bundesnetzagentur verpflichtend und abschließend vorgegeben und werden von uns unverändert und ohne Ergänzungen angewendet.

Eine Unterzeichnung oder Rücksendung des Vertrags ist nicht erforderlich.

MSV-AN Anschreiben als PDF

Zurück zur Newsübersicht